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BWT Angaben zum Aktienrückkaufprogramm


08.04.2008
Ad hoc

Mondsee (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der BWT AG (ISIN AT0000737705 / WKN 884042):

In der Hauptversammlung vom 24. Mai 2007 wurde eine Aktienrückkaufsermächtigung beschlossen. Der Vorstand der BWT Aktiengesellschaft beschließt, von dieser Ermächtigung nun Gebrauch zu machen.


Angaben zum Aktienrückkaufprogramm
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. Z 8 AktG ist der 24. Mai 2007.
2. Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 25. Mai 2007 veröffentlicht.
3. Das Rückkaufprogramm endet voraussichtlich am 20. Mai 2008.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf Stammaktien der BWT AG.
5. Es wird beabsichtigt, bis zu einem Bestand von 1.783.350 Stück Aktien, das sind bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals der BWT AG, zurück zu kaufen.
6. Der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 25 (fünfundzwanzig Euro) und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 30 (dreißig Euro) pro Aktie.
7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse.

Der Hauptzweck ist die Rückführung von Kapital an die Aktionäre bei gleichzeitiger Verbesserung der Kapitalstruktur. Die Ermächtigung der Hauptversammlung erstreckt sich auf die Verwendung der rückerworbenen Aktien (i) als Akquisitionswährung, (ii) zur jederzeitigen Veräußerung eigener Aktien über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit und außerbörslich, sowie (iii) zur Bedienung eines Aktienoptionsprogrammes. 8. Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien der Emittentin: keine.

Die Veröffentlichung von Änderungen und der durchgeführten Transaktionen erfolgt ausschließlich über die Homepage der BWT AG, www.bwt-group.com. (Ad hoc vom 08.04.2008) (08.04.2008/ac/n/a)




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