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Christ Water Technology verbleibende Minderheitsaktionäre sollen 2,10 EUR/Aktie erhalten 25.06.2010
Ad hoc
Mondsee (aktiencheck.de AG) - Wie bereits am 23. Februar 2010 bekannt gegeben, hat Eimco Water Technologies GmbH ("Eimco"), eine indirekte Tochtergesellschaft der GLV Inc. ("GLV"; Ticker Symbole GLV.A, GLV.B/ TSX), als Hauptaktionärin der Christ Water Technology AG (ISIN AT0000499157 / WKN A0F6DU) ("CWT") gemäß Gesellschafter-Ausschlussgesetz verlangt, die Hauptversammlung der CWT möge die Übertragung der Anteile der übrigen Aktionäre auf die Eimco als Hauptgesellschafterin in der neunten ordentlichen Hauptversammlung der CWT beschließen. Eimco hält bereits 92,60% des Aktienkapitals der CWT.
Nunmehr haben der Vorstand der CWT und Eimco als die Hauptgesellschafterin der CWT gemeinsam eine angemessene Barabfindung in Höhe von Euro 2,10 pro CWT-Aktie festgelegt. Der Vorstand der CWT und die Geschäftsführung der Eimco haben den gemeinsamen Bericht gemäß § 3 Absatz 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz heute verabschiedet.
Die Angemessenheit dieser Barabfindung ist noch vom Aufsichtsrat der CWT zu prüfen. Über den Gesellschafterausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) wird im Rahmen der noch einzuberufenden neunten ordentlichen Hauptversammlung entschieden. Diese Hauptversammlung soll voraussichtlich im Juli 2010 stattfinden.
Die betroffenen Minderheitsaktionäre der CWT werden die Barabfindung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach Eintragung des Ausschlusses ins Firmenbuch erhalten. (Ad hoc vom 25.06.2010) (25.06.2010/ac/n/a)
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