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BWT Vorstand beschließt Aktienrückkauf


09.02.2011
Ad hoc

Mondsee (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der BWT AG (ISIN AT0000737705 / WKN 884042):

In der Hauptversammlung vom 26. Mai 2010 wurde eine Aktienrückkaufsermächtigung beschlossen. Der Vorstand der BWT Aktiengesellschaft beschließt, von dieser Ermächtigung nun Gebrauch zu machen.

Angaben zum Aktienrückkaufprogramm 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß - 65 Abs. Z 8 AktG ist der 26. Mai 2010. 2. Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 26. Mai 2010 veröffentlicht und am 4.8.2010 ins Firmenbuch eingetragen. 3. Das Rückkaufprogramm endet voraussichtlich am 26. Mai 2012. 4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf Stammaktien der BWT AG. 5. Es wird beabsichtigt, bis zu einem Bestand von 1.140.237 Stück Aktien, das sind bis zu rund 6,4% des derzeitigen Grundkapitals der BWT AG, zurück zu kaufen. 6. Der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1 (einen Euro) und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 99 (neunundneunzig Euro) pro Aktie.


7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse oder bzw. und außerbörslich. Der Hauptzweck ist die Rückführung von Kapital an die Aktionäre bei gleichzeitiger Verbesserung der Kapitalstruktur. Die Ermächtigung der Hauptversammlung erstreckt sich auf die Verwendung der rückerworbenen Aktien (i) als Akquisitionswährung, (ii) zur jederzeitigen Veräußerung eigener Aktien über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit und außerbörslich. 8. Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien der Emittentin: keine.

Die Veröffentlichung von Änderungen und der durchgeführten Transaktionen erfolgt ausschließlich über die Homepage der BWT AG, www.bwt-group.com.

Rückfragehinweis:

BWT Aktiengesellschaft
Mag. Ralf Burchert
ralf.burchert@bwt-group.com
Tel.: 06232/5011-1113
(Ad hoc vom 08.02.2011) (09.02.2011/ac/n/a)




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