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EVN-Aktie: EVN plant Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms eigener Aktien 31.05.2012
Ad hoc
Maria Enzersdorf (www.aktiencheck.de) - Der Vostand der EVN AG (ISIN AT0000741053 / WKN 878279) hat am 30. Mai 2012 beschlossen, auf Grundlage eines Ermächtigungsbeschlusses der 83. ordentlichen Hauptversammlung der EVN AG vom 19. Jänner 2012 gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu 1.000.000 Stück Aktien - dies entspricht bis zu 0,556% des derzeitigen Grundkapitals - über die Wiener Börse rückzukaufen.
Der Rückkauf erfolgt mit dem Hauptzweck der Verbesserung von Angebot und Nachfrage für die EVN Aktie an der Wiener Börse, da diese nach Einschätzung der Gesellschaft unterbewertet ist, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Das Rückkaufprogramm beginnt am 6. Juni 2012 und endet spätestens am 31. Dezember 2012.
Angaben zum Rückkaufprogramm gemäß § 5 Abs. 2 der Veröffentlichungsverordnung 2002:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung war der 19. Jänner 2012. 2. Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses über die Ermächtigung zum Aktienrückkauf gem. § 82 Abs. 8 BörseG war der 19. Jänner 2012. 3. Beginn des Aktienrückkaufprogramms 6.6.2012, voraussichtliche Dauer bis 31. Dezember 2012. 4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der EVN AG. 5. Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu 1.000.000 Stück Aktien - dies entspricht bis zu 0,556% des derzeitigen Grundkapitals - rückzukaufen. 6. Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung darf der Rückkauf nur zu einem zu leistenden Gegenwert von maximal 20 vH unter und maximal 10 vH über dem Börseschlusskurs an der Wiener Börse des dem Rückkauf vorhergehenden Börsetages erfolgen. 7. Der Rückkauf der eigenen Aktien wird über die Wiener Börse erfolgen. Der Hauptzweck des Aktienrückkaufprogramms ist die Verbesserung von Angebot und Nachfrage für die EVN-Aktie an der Wiener Börse, da diese nach Einschätzung der Gesellschaft unterbewertet ist, wobei jedoch ein Handel mit eigenen Aktien zu Erwerbszwecken ausgeschlossen ist. 8. Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien des Emittenten. 9. Die EVN AG hat derzeit kein Aktienoptionsprogramm.
Die EVN AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gem. §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von Angaben über die Internetseite www.investor.evn.at zu erfüllen.
Maria Enzersdorf, am 30. Mai 2012
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
RECHTLICHER HINWEIS
DIESE AD-HOC-MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR.
DIESE AD-HOC-MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ("US WERTPAPIERGESETZ")) VERBREITET WERDEN.
DIESE AD-HOC-MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS BEFREIT SIND. (Ad hoc vom 30.05.2012) (31.05.2012/ac/n/a)
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