|
 |
|
| |
|
 |
| Kurs |
Vortag |
Veränderung |
Datum/Zeit |
| - |
- |
0 |
0 % |
/ |
| |
| ISIN |
WKN |
Jahreshoch |
Jahrestief |
|
|
- |
- |
| |
|
|
| |
|
|
| |
EVN Aktienrückkauf 26.01.2000
Ad hoc
In der 71. ordentlichen Hauptversammlung vom 14.1.2000 wurde der Vorstand der EVN AG (AT0000741053) ermächtigt, für die Dauer von 18 Monaten eigene Aktien bis höchstens 10 v.H. des Grundkapitals der EVN AG zu erwerben, wobei der Ankaufpreis den durchschnittlichen Börsekurs der letzten 10 Börsetage nicht überschreiten und diesen Betrag nicht um mehr als die Hälfte unterschreiten darf.
Der Vorstand der EVN AG hat beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.
Angaben zum Aktienrückkaufprogramm: 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z 9 AktG ist der 14.1.2000. 2. Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 65 Abs. 1a AktG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung ist der 28.1.2000. 3. Das Rückkaufprogramm beginnt am 28.1.2000 und endet voraussichtlich am 30.9.2000. 4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf Stammaktien der EVN AG. 5. Es wird beabsichtigt, bis zu 342.000 Stück EVN-Stammaktien, d.s. 3% vom Grundkapital der EVN AG rückzukaufen. 6. Der Ankaufpreis darf den durchschnittlichen Börsekurs der letzten 10 Börsetage vor dem jeweiligen Ankauf nicht überschreiten und diesen Betrag nicht um mehr als die Hälfte unterschreiten. 7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Der Hauptzweck ist die Stabilhaltung der Aktionärsstruktur und des Börsekurses. Die Ermächtigung der Hauptversammlung erstreckt sich auch auf den Wiederverkauf der Aktien über die Börse.
Die EVN AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 3 und 4 der VeröffentlichungsV durch die Veröffentlichung von Angaben über eine öffentlich zugängliche Seite im Internet (Internetadresse: www.evn.at) zu erfüllen.
|
 |
|
|
 |
|
|
| |
|