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STEAG HamaTech SINGULUS TECHNOLOGIES schlägt Barabfindung von 2,55 Euro vor


21.06.2006
Ad hoc

Westerburg, 21. Juni 2006 (aktiencheck.de AG) - Vor Beginn der heute stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der STEAG HamaTech AG (ISIN DE0007309007 / WKN 730900), bei der unter anderem die Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungsvertrag der Gesellschaft mit der SINGULUS TECHNOLOGIES Beteiligungs GmbH auf der Tagesordnung steht, hat die SINGULUS TECHNOLOGIES Beteiligungs GmbH dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, in der Hauptversammlung den Antrag zu stellen, die Hauptversammlung möge dem Beherrschungsvertrag mit der SINGULUS TECHNOLOGIES Beteiligungs GmbH mit der Maßgabe zustimmen, dass die gemäß § 4 Abs. 1 des Beherrschungsvertrages zu zahlende Barabfindung 2,55 Euro beträgt.

Die nun vorgeschlagene Barabfindung bedeutet eine Erhöhung der Abfindung je Aktie um 0,12 Euro gegenüber dem in der Einladung zur Hauptversammlung bekannt gemachten Abfindungsbetrag von 2,43 Euro und entspricht dem durchschnittlichen Börsenkurs für den Drei-Monats-Zeitraum vor der beschlussfassenden Hauptversammlung.



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