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Sanacorp Beschwerde gegen Bundeskartellamt könnte abgewiesen werden 20.09.2006
Ad hoc
Planegg (aktiencheck.de AG) - Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat im Rahmen seiner mündlichen Verhandlung am heutigen 20. September 2006 zu Erkennen gegeben, dass die Beschwerde der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung (ISIN DE0007163131 / WKN 716313) gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts, welches die beabsichtigte Mehrheitsübernahme an der Andreae-Noris Zahn AG, Frankfurt am Main, (ANZAG) durch die Sanacorp-Unternehmensgruppe untersagt hatte, abgewiesen werden könnte.
Das Gericht will nunmehr die von den Prozessparteien am heutigen Tag vorgetragenen weiteren Argumente für die Entscheidungsfindung abschließend würdigen. Die Entscheidung des Gerichts soll am 29. September 2006 ergehen.
Die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung verfügt über 100% der Stimmrechte an der Sanacorp Pharmahandel Aktiengesellschaft, von der rund 25% des gezeichnetes Kapitals als Vorzugsaktien börsennotiert sind. (20.09.2006/ac/n/nw)
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