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Sanacorp Grundsatzentscheidung über Zusammenschluss mit CERP Rouen


13.12.2006
Ad hoc

Planegg (aktiencheck.de AG) - Vorstand und Aufsichtsrat der Sanacorp Pharmahandel Aktiengesellschaft (ISIN DE0007163131 / WKN 716313) haben am heutigen Tage im Rahmen ihrer gemeinsamen Sitzung den grundsätzlichen Beschluss gefasst, mit der CERP Rouen SA mit dem Sitz in Rouen, Frankreich, eine gemeinsame Holding-Gesellschaft zu gründen, in die die operativen Großhandelseinheiten in Deutschland, Frankreich und Belgien eingebracht werden sollen. Bei der CERP Rouen SA handelt es sich um eine Apothekergenossenschaft französischen Rechts, die - mit Schwerpunkt in Frankreich - ebenfalls im Pharmagroßhandel tätig ist und deren Wert und Ertragsverhältnisse mit denen von Sanacorp vergleichbar sind.

Zur Verwirklichung des geplanten Zusammenschlussvorhabens soll zunächst der gesamte operative Geschäftsbetrieb von Sanacorp einschließlich der Beteiligung an der Andreae-Noris Zahn AG mit Sitz in Frankfurt auf eine neu zu gründende Tochtergesellschaft ausgegliedert werden; ähnlich wird die CERP Rouen SA mit ihrem operativen Großhandelsgeschäft in Frankreich verfahren. Im Anschluss an diese Maßnahmen sollen die jeweils 100%-igen Beteiligungen an den neu gegründeten Tochterunternehmen in Deutschland und Frankreich sowie die 93,5%-Beteiligung an der CERP BELGIUM in das noch zu gründende Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz im europäischen Ausland eingebracht werden.


An diesem Gemeinschaftsunternehmen sollen beide Kooperationspartner mit je 50% beteiligt werden, wobei diese paritätische Beteiligung unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der abschließenden Unternehmensbewertung steht. Sanacorp hat dann im Ergebnis die Funktion einer Holdinggesellschaft für die Beteiligung an dem neuen Gemeinschaftsunternehmen.

Nachdem der Verwaltungsrat der CERP Rouen SA seine grundsätzliche Zustimmung zu dem Zusammenschlussvorhaben ebenfalls bereits erteilt hat, ist nach der heutigen Grundsatzentscheidung der Sanacorp-Führungsgremien geplant, nunmehr weitere Details des beabsichtigten Zusammenschlusses zu verhandeln und in einer Rahmenvereinbarung niederzulegen, deren Abschluss für Ende Januar 2007 vorgesehen ist. Unter der Voraussetzung, dass das Zusammenschlussvorhaben plangemäß verwirklicht werden kann, soll die Einbringung der operativen Geschäftsbetriebe in das neue Gemeinschaftsunternehmen im 2. Halbjahr 2007 erfolgen.

Auch nach der erforderlichen Einigung über den endgültigen Inhalt der abzuschließenden Rahmenvereinbarung wird die Umsetzung des Zusammenschlussvorhabens noch unter verschiedenen Vorbehalten stehen.

Hierzu gehört einerseits, dass die nächste ordentliche Hauptversammlung von Sanacorp und die nächste ordentliche Vertreterversammlung der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung, die sämtliche stimmberechtigten Stammaktien von Sanacorp hält, dem Zusammenschluss und den hierfür erforderlichen Umstrukturierungen zustimmen und dass diese auch die Zustimmung der Generalversammlung der CERP Rouen SA finden. Weiterhin wird das Zusammenschlussvorhaben insbesondere unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Genehmigung stehen. (13.12.2006/ac/n/nw)



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