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BERU erzielt steuerlichen Sonderertrag, bekräftigt Prognose


19.12.2006
aktiencheck.de

Ludwigsburg (aktiencheck.de AG) - Die Änderung des Körperschaftsteuergesetzes führt in 2006 bei der BERU AG (ISIN DE0005072102 / WKN 507210) zu einem steuerlichen Sonderertrag von ca. 7,0 Mio. Euro. Dies teilte der Automobilzulieferer am Dienstag mit.

Hintergrund für diesen Sonderertrag ist die nun beschlossene Neufassung des Körperschaftsteuergesetzes. Demnach ist künftig das Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 5 KStG über einen zehnjährigen Auszahlungszeitraum von 2008 bis 2017 in zehn gleichen Jahresraten an die Körperschaften auszuzahlen. Der daraus abgeleitete Auszahlungsanspruch wird bei der Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens am 31. Dezember 2006 als abgezinster Vermögenswert ausgewiesen. Der sich daraus ergebende steuerliche Sonderertrag beeinflusst jedoch nicht das operative Ergebnis.

BERU bekräftigt in diesem Zusammenhang seine zuletzt abgegebene Prognose und geht im Geschäftsjahr 2006 von einem Umsatz von ca. 435 Mio. Euro sowie einem Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) von mindestens 52 Mio. Euro aus.

Die BERU-Aktie notierte zuletzt in Frankfurt bei 80,71 Euro (+0,26 Prozent). (19.12.2006/ac/n/nw)


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