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BERU Zahlen für das 4. Quartal 2006


19.12.2006
Ad hoc

Ludwigsburg (aktiencheck.de AG) - Die Änderung des Körperschaftsteuergesetzes führt in 2006 bei der BERU AG (ISIN DE0005072102 / WKN 507210), Ludwigsburg, zu einem steuerlichen Sonderertrag von ca. 7,0 Mio. Euro.

Grundlage hierfür ist die am 12. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Neufassung des Körperschaftsteuergesetzes. Während bisher die Realisierung der Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Körperschaftsteuergesetz an realisierte Gewinnausschüttungen geknüpft war, so ist jetzt das Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 5 KStG n.F. über einen zehnjährigen Auszahlungszeitraum von 2008 bis 2017 in zehn gleichen Jahresraten an die Körperschaften auszuzahlen. Der daraus abgeleitete Auszahlungsanspruch wird bei der Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens am 31. Dezember 2006 als abgezinster Vermögenswert ausgewiesen. Der sich daraus ergebende steuerliche Sonderertrag beeinflusst jedoch nicht das operative Ergebnis.

Der Ludwigsburger Automobilzulieferer BERU bekräftigt seine zuletzt abgegebene Prognose und geht im Geschäftsjahr 2006 von einem Umsatz von ca. 435 Mio. Euro sowie einem Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) von mindestens 52 Mio. Euro aus. (19.12.2006/ac/n/nw)


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