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Sanacorp Beteiligung untersagt 21.09.2001
Ad hoc
Die 3. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts hat den angemeldeten Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Andreae-Noris Zahn AG, Frankfurt am Main (Anzag), durch die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung oder die Sanacorp AG (WKN 716313) mit Beschluss vom 20. September 2001 untersagt.
Die Beschlussabteilung kommt in dem Untersagungsbeschluss zu der Auffassung, dass durch die beantragte Aufstockung der bereits bestehenden Beteiligung von Sanacorp an Anzag auf eine Mehrheitsbeteiligung marktbeherrschende Stellungen von Sanacorp und Anzag in drei regionalen Märkten begründet werden und dass aus diesem Grund der geplante Zusammenschluss in seiner Gesamtheit zu untersagen ist.
Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der Entscheidungsgründe beabsichtigt Sanacorp, gegen die Untersagungsverfügung Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen.
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