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Joyou erhält Zusage für bevorzugte steuerliche Behandlung 17.05.2010
Ad hoc
Hamburg (aktiencheck.de AG) - Die Joyou AG (ISIN DE000A0WMLD8 / WKN A0WMLD), ein führender Hersteller von Badezimmer-, Küchen- und sonstigen Armaturen und ein Spezialist für andere Sanitärprodukte in China, hat als High-Tech-Unternehmen von der chinesischen Steuerbehörde (National Tax Bureau of China) die Zusage für eine bevorzugte steuerliche Behandlung erhalten. Dementsprechend wird Joyous Körperschaftsteuersatz für ihre Geschäftstätigkeit in China für einen Zeitraum von drei Jahren beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010 von 25% auf 15% reduziert. Nach diesem Zeitraum muss das Unternehmen diese bevorzugte steuerliche Behandlung erneut beantragen. Der ermäßigte Steuersatz gilt für die Jahresabschlüsse 2010, 2011 und 2012. Die Zahlen für das 1. Quartal 2010 wird Joyou am 31. Mai 2010 veröffentlichen.
Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben; sie beruhen stattdessen auf Joyou's derzeitigen Ansichten und Erwartungen und die diesen zugrunde liegenden Annahmen hinsichtlich in der Zukunft liegender Ereignisse. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß zahlreichen Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Der Eintritt jeder dieser Risiken und Unsicherheiten sowie das Herausstellen der Unrichtigkeit der Annahmen, auf welchen die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, könnte zu erheblich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichenden Ergebnissen führen. Joyou übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Jegliche zukunftsgerichtete Aussage bezieht sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht wird.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Kirchhoff Consult AG Dr. Kay Baden tel.: +49 40 60 91 86 0 baden@kirchhoff.de
Janina Wismar tel.: +49 40 60 91 86 50 janina.wismar@kirchhoff.de
oder besuchen Sie die Website des Unternehmens unter http://www.joyou.de (Ad hoc vom 17.05.2010) (17.05.2010/ac/n/nw)
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