|
 |
|
| |
|
 |
| Kurs |
Vortag |
Veränderung |
Datum/Zeit |
| - |
- |
0 |
0 % |
/ |
| |
| ISIN |
WKN |
Jahreshoch |
Jahrestief |
|
|
- |
- |
| |
|
|
| |
|
|
| |
Intershop Einberufungsverlangen auf Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung 22.10.2010
Ad hoc
Jena (aktiencheck.de AG) - Die Intershop Communications AG (ISIN DE000A0EPUH1 / WKN A0EPUH) hat von der GSI Commerce Solutions Inc. einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 122 Abs. 1 AktG erhalten. Der Aktionär verfügt über das erforderliche Quorum von 5% des Grundkapitals.
Einziger Tagesordnungspunkt ist die Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern anstelle der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder Günter Lorenz und Dr. Herbert May, deren gerichtliche Bestellung nach Ablauf der außerordentlichen Hauptversammlung enden würde.
Der Vorstand der Intershop Communications AG wird das Einberufungsverlangen prüfen und gegebenenfalls kurzfristig eine außerordentliche Hauptversammlung durch Veröffentlichung der Einladung im elektronischen Bundesanzeiger einberufen und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen. Diese würde unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen voraussichtlich Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres stattfinden.
Investor Relations:
Stephan Leschke Tel.: +49.3641.50-1371 ir@intershop.de www.intershop.de/investoren (Ad hoc vom 22.10.2010) (22.10.2010/ac/n/nw)
|
 |
|
|
 |
|
|
| |
|