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ISIN WKN Jahreshoch Jahrestief
DE000PAH0038 PAH003 -   € -   €
 
 
 

Porsche US-Gericht weist Schadenersatzklage ab


03.01.2011
Ad hoc

Stuttgart (aktiencheck.de AG) - Der U.S. District Court for the Southern District of New York hat heute in den Verfahren Elliott Associates und Black Diamond der so genannten motion to dismiss der Porsche SE (ISIN DE000PAH0038 / WKN PAH003), die einem Klageabweisungsantrag wegen Unzulässigkeit entspricht, vollumfänglich stattgegeben. In diesen Verfahren haben insgesamt 39 Kläger vor einem Bundesgericht in New York geklagt und Ansprüche gegen die Porsche SE auf Grundlage der US-Wertpapiergesetze und des so genannten common law im Zusammenhang mit dem Erwerb von VW-Stammaktien (ISIN DE0007664005 / WKN 766400) durch die Porsche SE und den diesbezüglichen Veröffentlichungen im Jahr 2008 geltend gemacht. Die Kläger behaupteten einen Gesamtschaden von mehr als zwei Milliarden US-Dollar.

Das US-Gericht entschied, dass die bundesstaatlichen US-Wertpapiergesetze auf die Ansprüche der Kläger auf Basis ihrer behaupteten auf VW-Stammaktien bezogenen swap-Vereinbarungen keine Anwendung finden.

Das US-Gericht hat auch die Klagen gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Porsche SE, Herrn Dr. Wendelin Wiedeking, und den früheren Finanzvorstand, Herrn Holger Härter, abgewiesen.

Die Kläger können innerhalb von 30 Tagen beim U.S. Court of Appeals for the Second Circuit Berufung einlegen. (Ad hoc vom 30.12.2010) (03.01.2011/ac/n/nw)


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