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Balda außerordentliche Hauptversammlung bestätigt Mitglieder des Aufsichtsrats


09.02.2012
Ad hoc

Bad Oeynhausen (aktiencheck.de AG) - Die außerordentliche Hauptversammlung der Balda AG (ISIN DE0005215107 / WKN 521510), Bad Oeynhausen, hat heute die Mitglieder des Aufsichtsrates in ihren Ämtern bestätigt. Bei einer Präsenz von 76,9% des Grundkapitals der Gesellschaft fanden die von dem US-amerikanischen Minderheitsaktionär Octavian Special Master Fund L.P., New York, gestellten Anträge auf Abberufung von Herrn Dr. Michael Naschke (Vorsitzender), Herrn Yu-Sheng Kai und Herrn Chun-Chen Chen in keinem der drei Fälle die erforderliche Zustimmung von mehr als 50% der abgegebenen Stimmen. Damit wurde die Wahl der drei von Octavian vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat hinfällig.

Unternehmensprofil Balda AG

Der Balda-Konzern entwickelt und produziert komplette Baugruppen aus Kunststoff, Elektronikprodukte und Produkte für die Medizintechnik. Die Kunden von Balda sind führende Unternehmen aus den Märkten Pharma- und Medizintechnik, Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik sowie Mobilfunk. Mit Produktionsstandorten in Deutschland und Malaysia ist der Konzern international positioniert. Ein Tochterunternehmen in den USA ist im Produkt-Design und in der Produkt-Entwicklung tätig. Im Rahmen einer Beteiligung an einem führenden Produzenten von Touchscreens in China partizipiert Balda an der dynamischen Marktentwicklung berührungsempfindlicher Displays.


Diese Ad hoc-Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den heutigen Erwartungen des Balda Managements beruhen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, weil sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und von in der Zukunft eintretenden Umständen abhängen. Hierzu zählen unter anderem die Entwicklungen in der Industrie für mobile Kommunikation und bei der eingesetzten Technologie sowie die Fähigkeit, neue Produkte zeitgerecht und erfolgreich zu entwickeln. Balda wird diese zukunftsgerichteten Aussagen weder aktualisieren, noch sie bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung korrigieren, es sei denn, es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung.

Diese Ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Aktien noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien in den Vereinigten Staaten oder in einem anderen Land dar. Die Aktien der Balda AG (die "Aktien") dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder U.S.-Personen oder für Rechnung von U.S.-Personen (wie in der Regulation S des U.S.-amerikanischen Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") definiert) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert.

Rückfragehinweis:

Frank Elsner
Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH
Tel.: +49 - 54 04 - 91 92 0
Fax: +49 - 54 04 - 91 92 29
E-Mail: office@elsner-kommunikation.de (Ad hoc vom 08.02.2012) (09.02.2012/ac/n/nw)



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