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Deufol-Aktie: Klage gegen ehemalige Topmanager ausgeweitet


27.06.2012
Ad hoc

Hofheim (Wallau) (www.aktiencheck.de) - Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deufol AG (ISIN DE0005101505 / WKN 510150), Hofheim, haben am 4. April 2012 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Tochterunternehmens Deufol Tailleur GmbH, Manfred Wagner, gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deufol AG, Andreas Bargende, zwei weitere Personen aus dessen persönlichem Umfeld, sowie gegen den ehemaligen Chefsyndikus des Unternehmens, Wolfgang Glücks, eingereicht. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet (Aktenzeichen 7210 Js 216358/12). Die Deufol AG wird die in dieser Sache bereits erstattete Strafanzeige nunmehr auf die ehemaligen Manager den Konzerns Mark Agatz, Frank Jovanovic und Jost Hahnebeck ausweiten.

Es besteht der Verdacht, dass die genannten Personen in den Jahren 2006 bis 2011 im geschäftlichen Verkehr Handlungen zum erheblichen Nachteil der Deufol Gruppe vorgenommen haben.

Neben dem eingeleiteten Strafverfahren wird die Deufol AG die ihr zustehenden Schadensersatzansprüche auch zivilrechtlich geltend machen und hat heute dementsprechend gegen die ehemaligen Deufol-Manager Andreas Bargende, Manfred Artur Wagner, Tammo Fey, Wolfgang Glücks, Mark Agatz, Frank Jovanovic, Jost Hahnebeck, sowie vier weitere Personen aus dem persönlichen Umfeld von Andreas Bargende bei dem Landgericht Frankfurt am Main Klage eingereicht.


Die Schadensersatzsumme beläuft sich nach derzeitigem Stand auf insgesamt rund 26,4 Millionen Euro, die gegen die genannten Personen in unterschiedlicher Höhe gerichtlich geltend gemacht wird.

Die Deufol AG ist zuversichtlich, ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können.

Kontakt:

Deufol AG
Rainer Monetha
Investor Relations
Telefon: +49 (6122) 50 1238
E-Mail: Rainer.Monetha@deufol.com

Die ursprüngliche Ad-hoc-Mitteilung wurde über die DGAP am 4. April 2012 veröffentlicht.
(Ad hoc vom 27.06.2012) (27.06.2012/ac/n/nw)




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