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Sanacorp OLG hebt Untersagung auf


23.12.2002
Ad hoc

Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat in einem Beschluss vom heutigen Tage die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 20.09.2001 aufgehoben. Das Bundeskartellamt hatte der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung in dieser Entscheidung den Erwerb der Mehrheit der Aktien an der Andreae-Noris-Zahn AG, Frankfurt a. M., (ANZAG) untersagt. Das Oberlandesgericht teilt in seinem Beschluss die Auffassung der Sanacorp (WKN 716313), dass durch die Aufstockung der bisherigen Beteiligung der Sanacorp an der ANZAG keine marktbeherrschende Stellung auf einzelnen Regionalmärkten entsteht. Gegen diesen Beschluss wurde die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.


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