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QSC Verschmelzung von Broadnet wird wirksam


31.10.2007
Ad hoc

Köln (aktiencheck.de AG) - Die Verschmelzung der Broadnet AG (ISIN DE0005490866 / WKN 549086), Hamburg, auf die QSC AG (ISIN DE0005137004 / WKN 513700), Köln, ist heute durch Eintragung in das Handelsregister der QSC AG wirksam geworden. Die Broadnet AG ist damit erloschen; ihre ehemaligen Aktionäre sind nunmehr Aktionäre der QSC AG.

Die Börsennotierung der ehemaligen Broadnet-Aktien wird mit Ablauf des heutigen Tages eingestellt. Die zur Durchführung des Umtauschs notwendigen und durch Kapitalerhöhung geschaffenen 1.090.210 neuen QSC-Aktien werden voraussichtlich ab 1. November 2007 in die Notierung im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) einbezogen.

Für Rückfragen:


QSC AG
Arne Thull
Investor Relations
Fon: +49(0)221-6698-724
Fax: +49(0)221-6698-009
E-Mail: invest@qsc.de

Erläuterungen:

Diese Ad hoc-Mitteilung enthält zukunftsbezogene Angaben (so genannte 'forward looking statements'). Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse durch das Management der QSC AG. Aufgrund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen Angaben abweichen.

Zu den Annahmen, bei denen es zu erheblichen Abweichungen aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen kommen kann, zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich: Die Nachfrage nach unseren Produkten und Leistungen, die Wettbewerbssituation, die Entwicklung, die Verbreitung sowie die technische Leistungsfähigkeit der DSL-Technologie und ihrer Preise, die Entwicklung, Verbreitung alternativer Breitbandtechnologien und ihrer Preise, Änderungen in den Bereichen Regulierung, Gesetzgebung und Rechtssprechung, Preise und rechtzeitige Verfügbarkeit notwendiger externer Vorleistungen und Produkte, die rechtzeitige Entwicklung weiterer marktreifer Mehrwertdienstleistungen, die Fähigkeit bestehende Marketing- und Vertriebsvereinbarungen auszubauen und neue Marketing- und Vertriebsvereinbarungen abzuschließen, die Fähigkeit weitere Finanzierung zu erhalten für den Fall, dass die Planungsziele des Managements nicht erreicht werden, die pünktliche und vollständige Bezahlung offener Forderungen durch die Vertriebspartner und Wiederverkäufer der QSC AG sowie die Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Fachpersonal. (Ad hoc vom 31.10.2007) (31.10.2007/ac/n/t)



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