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Mehrheitsaktionär

Bei Einzelaktionären (auch Großaktionäre) oder einheitlich handelnden Aktionärsgruppen, die mehr als 50% des Aktienkapitals an einer Unternehmung besitzen, spricht man von Mehrheitsaktionären. Diese haben mittels der großen Anteile auch gewichtiges Mitsprache- und Stimmrecht an einer Aktiengesellschaft.

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