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News - Ausland
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11.03.2008
Fabasoft gibt Aktienrückkaufprogramm bekannt
Ad hoc
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Linz (aktiencheck.de AG) - Beschluss des Vorstandes der Fabasoft AG (ISIN AT0000785407/ WKN 922985) vom 10. März 2008:
I. Die Hauptversammlung der Fabasoft AG vom 26. Juni 2007 hat den Vorstand der Fabasoft AG ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Zi 4 Aktiengesetz und/oder gemäß § 65 Abs 1 Zi 8 Aktiengesetz zu erwerben, wobei das Gesamtausmaß der erworbenen eigenen Aktien 10% des jeweiligen Grundkapitals nicht überschreiten darf. Die Ermächtigung gilt für die Dauer von 18 Monaten. Ein Erwerb darf gemäß dieser Ermächtigung höchstens zum dreifachen des Börseschlusskurses im Xetra Handel der Deutschen Börse AG vom 26. Juni 2007 und mindestens zum Rechenwert von EUR 1,00 pro Aktie erfolgen.
Der Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Zi 4 und Zi 8 AktienG wurde am 22.02.2008 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
II. Der Vorstand der Fabasoft AG fasst mit heutigem Tag den Beschluss, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juni 2007 zum Aktienrückkauf im Umfang von bis zu maximal 10% des Grundkapitals, das sind derzeit bis zu 946.460 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gemäß dem Inhalt dieses Vorstandsbeschlusses Gebrauch zu machen.
Im Zusammenhang damit beschließt der Vorstand das nachfolgend spezifizierte Rückkaufprogramm: 1. Beginn des Rückkaufprogramms ist der 17. März 2008, die voraussichtliche Dauer des Rückkaufprogramms ist bis 31. August 2008. 2. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende Stückaktien der Fabasoft AG (einheitliche Aktiengattung). 3. Das beabsichtigte Volumen des Rückkaufs eigener Aktien beträgt bis zu 100.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Fabasoft AG. 4. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2007 beträgt der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 1,00 pro Stückaktie und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert höchstens das dreifache des Börseschlusskurses im Xetra Handel der Deutschen Börse AG vom 26. Juni 2007.
5. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien in diesem Rückkaufprogramm wird wie folgt spezifiziert: Der Rückkauf der Aktien der Fabasoft AG aufgrund dieses Rückkaufprogramms findet über die Frankfurter Börse statt, wobei dieser Rückkauf ausschließlich über Kreditinstitute erfolgt. Zweck des Aktienrückkaufs ist die Ausgabe an Mitarbeiter des Fabasoft-Konzerns und Mitglieder des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 Zi 4 AktienG; die Fabasoft AG behält sich vor, die rückgekauften Aktien auch für sonstige Zwecke im Sinn des § 65 Abs 1 Zi 8 AktienG zu verwenden, wie zum Beispiel zur Unterstützung und Begleitung der Expansionsstrategie des Konzerns, oder gegebenenfalls diese Aktien auch einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck bleibt ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Der Hauptversammlungsbeschluss der Fabasoft AG vom 26. Juni 2007, mit dem die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien erteilt wurde, ist am 22.02.2008 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht worden.
Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Zi 4 und § 65 Abs 1 Zi 8 AktienG ist der 26. Juni 2007.
Die Fabasoft AG wird die Veröffentlichungspflichten ordnungsgemäß, insbesondere auch über die öffentlich zugängliche Internetseite der Fabasoft AG: www.fabasoft.com erfüllen.
Linz, am 10. März 2008 Der Vorstand der Fabasoft AG
Fabasoft AG; Leopold Bauernfeind, Mitglied des Vorstandes E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com, Telefon: +43 732 60 61 62 (Ad hoc vom 10.03.2008) (11.03.2008/ac/n/a)
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