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07.12.2009
Deutsche Telekom muss Zugang zur Anschlussinfrastruktur gewähren
aktiencheck.de

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Bonn (aktiencheck.de AG) - Die Bundesnetzagentur hat jetzt erstmals die konkreten Bedingungen festgelegt, zu denen die Deutsche Telekom AG (ISIN DE0005557508/ WKN 555750) anderen Netzbetreibern Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss.

Wie aus der am Montag veröffentlichten Pressemitteilung der Bundesnetzagentur hervorgeht, erhalten Mitbewerber aufgrund der jetzigen Entscheidung die Zugangsmöglichkeit zu so genannten Multifunktionsgehäusen. Bei diesen grauen Kästen handelt es sich um spezielle Kabelverzweiger, die die Deutsche Telekom im Rahmen ihres Breitbandausbaus an öffentlichen Straßen und Wegen aufgestellt hat. Ferner erhalten die Netzbetreiber Zugang zu Kabelkanalanlagen oder, falls darin kein freier Platz enthalten ist, zu unbeschalteter Glasfaser der Deutschen Telekom. Damit können die Wettbewerber nun ebenfalls ohne die ansonsten dafür erforderlichen zeit- und kostenintensiven Aufbau- und Grabungsarbeiten glasfaserbasierte Infrastrukturen für besonders breitbandige Nutzungen verlegen, wie die Deutsche Telekom dies auch im Rahmen ihres VDSL-Ausbaus bereits realisiert hat.

Anfang August 2009 hatte die Festnetzsparte der zur Vodafone Group plc (ISIN GB00B16GWD56/ WKN A0J3PN) gehörenden Vodafone AG & Co. KG bei der zuständigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur einen entsprechenden Anordnungsantrag eingereicht. Bereits im Sommer 2008 begonnene Verhandlungen zwischen der Deutschen Telekom und den Wettbewerbern hatten trotz intensiver Bemühungen nicht zu einvernehmlichen, freiwilligen Lösungen geführt.

In der Anordnungsentscheidung zwischen der Deutschen Telekom und Vodafone werden die konkreten technischen und betrieblichen Modalitäten geregelt, zu denen die Deutsche Telekom Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Danach können Netzbetreiber ihre eigene aktive Übertragungstechnik für die Realisierung von Breitbandanschlüssen, die sog. DSLAMs, künftig in die Multifunktionsgehäuse der Deutsche Telekom einbauen. Hierzu muss diese den Wettwerbern Zugang zu ihren Multifunktionsgehäusen gestatten. Ferner muss der führende deutsche Telekommunikationskonzern den Netzbetreibern ermöglichen, Glasfaserleitungen selbst in die Kabelkanalanlagen einzuziehen und hierzu diese Kabelkanalanlagen zu betreten. Beides war von der Deutsche Telekom im Vorfeld abgelehnt worden.

Anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: "Die angeordneten Regelungen für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom sind ein weiterer wichtiger Meilenstein für mehr Wettbewerb beim Breitbandausbau und damit für eine noch bessere Breitbandversorgung der Endnutzer. Für die Entscheidung haben wir sehr detaillierte Ermittlungen angestellt. Dabei hat sich gezeigt, dass die bei den Verhandlungen über freiwillige Vereinbarungen und auch im Vorfeld der Entscheidung immer wieder adressierten Probleme und Hindernisse entweder nicht vorhanden oder aber lösbar waren. Ferner mussten wir zum Teil deutlich gegenläufige unternehmerische und öffentliche Belange gegeneinander abwägen. Damit hat die Bundesnetzagentur innerhalb eines nur viermonatigen Beschlusskammerverfahrens nunmehr Regelungen festgelegt, auf die sich die Marktakteure in langen Verhandlungen offenbar nicht freiwillig einigen konnten oder wollten."

Die Aktie der Deutschen Telekom notiert aktuell mit einem Minus von 0,33 Prozent bei 10,54 Euro. (07.12.2009/ac/n/d)


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