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06.07.2010
Münchener Rück: ERGO meldet Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses ins Handelsregister
aktiencheck.de
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München (aktiencheck.de AG) - Die zur Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG (Münchener Rück) (ISIN DE0008430026/ WKN 843002) gehörende Erstversicherungstochter ERGO Versicherungsgruppe AG (ISIN DE0008418526/ WKN 841852) hat am Dienstag die Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses ins Handelsregister bekannt gegeben.
Der Beschluss der Hauptversammlung der ERGO Versicherungsgruppe AG vom 12. Mai 2010 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Münchener Rück als Hauptaktionärin wurde am 5. Juli 2010 in das Handelsregister eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Münchener Rück übergegangen. Einzelheiten zur Auszahlung der festgesetzten Barabfindung in Höhe von 97,72 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie werden demnach von der Münchener Rück in Kürze bekannt gegeben.
Die Börsennotierung der ERGO-Aktien wird voraussichtlich in den nächsten Tagen eingestellt werden. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist ein Handel nur mit den Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre. Ab der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister verbriefen die in den Depots von Minderheitsaktionären noch verbuchten Aktien der ERGO lediglich die genannten Barabfindungsansprüche.
Die Aktie der Münchener Rück notiert aktuell in Frankfurt mit einem Plus von 1,85 Prozent bei 104,70 Euro. (06.07.2010/ac/n/d)
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