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14.02.2011
IMMOFINANZ kündigt Begebung einer neuen Wandelschuldverschreibung an
aktiencheck.de
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Wien (aktiencheck.de AG) - Die österreichische IMMOFINANZ AG (ISIN AT0000809058/ WKN 911064) gab am Montag bekannt, dass sie beabsichtigt, eine neue Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit im Jahr 2018 zu begeben.
Parallel zur Neuemission soll ein Rückkauf der ausstehenden 2,75 Prozent Wandelschuldverschreibungen fällig 2014 (XS0283649977) (WS 2014) und 1,25 Prozent Wandelschuldverschreibungen fällig 2017 (XS0332046043) (WS 2017) stattfinden, der aus dem Nettoemissionserlös der Neuemission finanziert werden soll.
Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, bis zu Stück 125.029.692 Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Jahr 2018, mit einer jährlichen Verzinsung von mindestens 1 Prozent p.a., verbunden mit Wandlungsrechten auf anfänglich insgesamt bis zu Stück 125.029.692 auf den Inhaber lautende Stückaktien auszugeben (ISIN XS0592528870) (WS 2018). Die Laufzeit der WS 2018 endet am 8. März 2018.Die Inhaber der WS 2018 sind berechtigt, die WS 2018 einmalig zum 8. März 2016 gemäß den Emissionsbedingungen zur Rückzahlung zu kündigen. IMMOFINANZ ist berechtigt, die WS 2018 nach Ablauf von fünf Jahren nach Ausgabe gemäß den Emissionsbedingungen zur Rückzahlung zu kündigen, sofern der Börsenkurs der Aktie von IMMOFINANZ über eine bestimmte Periode hinweg mindestens 130 Prozent des Wandlungspreises beträgt.
Die WS 2018 werden den bestehenden Aktionären der Gesellschaft in einem nicht öffentlichen Angebot während der Bezugsfrist vom 16. Februar 2011 bis zum 2. März 2011 (einschließlich) zur Zeichnung angeboten.
Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 23 : 3 haben die Aktionäre das Recht, für jeweils 23 Aktien je drei Wandelschuldverschreibungen (WS 2018) zu einem Bezugspreis (der dem Nennbetrag, dem anfänglichen Wandlungspreis und dem Rückzahlungspreis entspricht) von höchstens 5,50 Euro je Wandelschuldverschreibung (WS 2018) und einem Kupon von mindestens 1 Prozent zu beziehen. Für die Bezugsrechte der Aktionäre ist der Depotstand mit Ablauf des 15. Februar 2011 relevant. Jede dieser Wandelschuldverschreibung berechtigt anfänglich jeweils zur Wandlung in eine Stückaktie. Ein Handel der Bezugsrechte wird weder von IMMOFINANZ noch von der Bezugsstelle organisiert und ist nicht vorgesehen.
Der Vorstand hat ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, dass IMMOFINANZ die Inhaber der ausstehenden WS 2014 und WS 2017 gemäß den Bedingungen des Tender Invitation Memorandum vom 15. Februar 2011 einlädt, Angebote zum Verkauf der WS 2014 und WS2017 abzugeben. Angebote können von Inhabern der WS 2014 und WS 2017 im Zeitraum vom 15. Februar 2011 bis zum 7. März 2011 um 16:00 Uhr MEZ abgegeben werden. Das Ergebnis der Einladung zur Abgabe von Angeboten zum Verkauf wird am 7. März 2011 bekannt gegeben werden. Der Abwicklungstag wird voraussichtlich der 8. März 2011 sein.
Die Inhaber der WS 2014 und der WS 2017 werden gebeten, sich mit ihrer jeweiligen Depotbank bezüglich deren jeweiligen Ausschlussfristen für die Abgabe von Angeboten, die deutlich früher als das Ende der Einladungsfrist liegen können, in Verbindung zu setzen. Für die von der Gesellschaft angenommenen Angebote zum Verkauf beträgt der Kaufpreis für WS 2014 99.750 Euro je Schuldverschreibung im Nominale von 100.000 Euro und für WS 2017 106.000 Euro je Schuldverschreibung im Nominale von 100.000 Euro. Zusätzlich wird die Gesellschaft die bis zum Abwicklungstag (ausschließlich) anteilsmäßig aufgelaufenen Zinsen bezahlen.
Eine Annahme von Angeboten zum Verkauf durch IMMOFINANZ ist abhängig von der Platzierung der WS 2018. Das Unternehmen beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Emission der WS 2018 zur Refinanzierung des Rückkaufpreises (ausschließlich aufgelaufener Zinsen) für WS 2014 und WS 2017 einzusetzen (Maximaler Rückkaufsbetrag).
Die IMMOFINANZ-Aktie notierte zuletzt in Wien bei 3,27 Euro (+2,19 Prozent). (14.02.2011/ac/n/a)
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