|
News - Neuer Markt
|
23.07.2002
broadnet mediascape Übernahme KKFnet
Ad hoc
|
www.optionsscheinecheck.de
|
Die Hamburger broadnet mediascape communications AG (WKN 549086) übernimmt die Mindener KKFnet AG zu 100 Prozent. Der größte Vorteil aus der Übernahme ergibt sich durch die vielfach redundanten Strukturen beider Gesellschaften aus denen sich entsprechend hohe Synergien realisieren lassen. Die KKFnet AG bringt 1.800 mittelständischen Breitbandkunden mit insgesamt 3.000 Highspeed-Anbindungen ein. Insgesamt betreut die broadnet mediascape somit zukünftig 5.200 Geschäftskunden. Damit verdoppelt sich der Monatsumsatz des Konzerns. KKFnet bedient seine Kunden über eine eigene DSL-Infrastruktur mit 725 ausgerüsteten Standorten in ganz Deutschland und zählt damit * neben der Deutschen Telekom * zu den größten DSL-Carriern. Darüber hinaus verfügt die neue Tochter über einen eigenen Backbone. broadnet mediascape erwartet eine schnelle Integration der neuen Tochter und rechnet damit, dass sich in diesem Bereich zügig die größten Kostensynergien ergeben. Dadurch soll die zusätzliche EBITDA- Belastung der broadnet mediascape in überschaubarem Rahmen gehalten werden. KKFnet verfügte Anfang Juli 2002 über Barmittel in Höhe von rund 11 Millionen Euro und broadnet mediascape über rund 35 Millionen Euro.
Durch die Übernahme geht broadnet mediascape davon aus, den operativen Break Even früher als geplant zu erreichen. Die Übernahme erfolgt in mehreren Stufen. Die Investmentfirma Kohlberg Kravis Roberts & Co (KKR), Aktionär der KKFnet, investiert insgesamt 4,15 Millionen Euro. Im Rahmen einer Barkapitalerhöhung gibt broadnet mediascape 1,17 Millionen Aktien aus dem genehmigten Kapital an KKR zu einem Kurs von 1,60 Euro je Aktie. Zusätzlich gibt broadnet mediascape im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung 2.906.354 Aktien aus dem genehmigten Kapital an KKR und einen weiteren Aktionär von KKFnet, die Tenovis GmbH & Co KG. Die Anteile der übrigen Altaktionäre werden vorher von broadnet mediascape und KKR gekauft. Die Übernahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Kartellamt, die in den nächsten Wochen erfolgen soll.
|