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News - Neuer Markt
29.08.2002
Tepla a.o. Hauptversammlung
Ad hoc

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Die Aktionäre der TePla AG (WKN 746100), Hersteller von Plasmasystemen für die Halbleiterindustrie und industrielle Oberflächenbehandlungen, haben auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 28.08. dem Vertrag zur Verschmelzung ihres Unternehmens mit der PVA Vakuum- Anlagenbau GmbH, Asslar zur PVA TePla AG zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte mit der überwältigenden Mehrheit von 99,9 Prozent der abgegebenen Stimmen bei einer Präsenz von 35,55 Prozent. Der Verschmelzungsvertrag sieht vor, dass die PVA als übertragende Gesellschaft rückwirkend zum Ablauf des 31. Dezember 2001 auf die TePla AG verschmolzen wird.

Die PVA Vakuum-Anlagenbau GmbH überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten auf die TePla AG gegen Gewährung von Aktien der TePla an die Gesellschafter von PVA. Die Bewertungsrelation von TePla zur PVA beträgt 1: 4,5. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung gewährt TePla daher den Altgesellschaftern für ihre Geschäftsanteile an der PVA im Gesamtnennbetrag von 1,9 Mio. Euro insgesamt 17,5 Mio. auf den Inhaber lautende Stückaktien der TePla AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von einem Euro je Aktie und Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2002. Zur Durchführung der Verschmelzung erhöht die TePla AG ihr Grundkapital von bislang 3,9 Mio. Euro um 17,5 Mio. auf 21,4 Mio. Euro durch Ausgabe neuer Aktien. Bei der Gesellschafterversammlung der PVA am 21. August erfolgte bereits die einstimmige Zustimmung über den Entwurf des Verschmelzungsvertrages.

Nach Wirksamwerden der Verschmelzung wird TePla die Zulassung der neuen Aktien am geregelten Markt mit Aufnahme des Handels im Neuen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen.

Ansprechpartner Peter Banholzer (IR-Manager), 089/90503-106, E-Mail: peter.banholzer@tepla.com


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