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Analysen - Ausland
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27.03.2023
Endlos-Turbo Long-Optionsschein auf Adobe: Wettbewerbsvorteile bei generativer KI! Optionsscheineanalyse
DZ BANK
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www.optionsscheinecheck.de
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Frankfurt (www.optionsscheinecheck.de) - Autor: Felix Schröder, Derivate-Sales-Experte bei der DZ BANK
Die Rezession und damit auch der schwächelnde Werbemarkt sorgten in den letzten Quartalen immer wieder für Gegenwind bei Adobe (ISIN US00724F1012/ WKN 871981). Dennoch stützt weiterhin eine hohe Nachfrage in der gesamten Produktpalette das Wachstum. Belegt wird dies durch einen Rekordumsatz im 1. Quartal und durch das zweistellige Wachstum in allen Segmenten.
Rekordumsatz im ersten Quartal
Das Geschäftsmodell von Adobe basiert auf dem Verkauf von Software und Dienstleistungen für die digitale Kreativbranche. Adobe bietet eine Vielzahl von Software-Produkten wie Photoshop, Illustrator, InDesign und Acrobat an, die von professionellen Grafikern, Designern und Künstlern genutzt werden, um digitale Inhalte zu erstellen und zu bearbeiten. Die Marktführerschaft in diesem Bereich zahlt sich für den Konzern weiter aus. So konnte Adobe am 15. März einen starken Bericht für das 1. Quartal präsentieren. Der Gesamtumsatz konnte demnach im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 9,2% auf 4,66 Mrd. USD gesteigert werden. Der Konsens lag bei 4,62 Mrd. USD. Trotz der belastenden Währungseffekte konnten alle Segmente zweistellig wachsen. Der Nettogewinn stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 12,8% auf 3,80 USD je Aktie an. Die Experten hatten im Schnitt mit 3,68 USD je Aktie gerechnet. Trotz belastender Währungseffekte legen alle Segmente zweistellig zu. Die Creative Cloud, Document Cloud und Experience Cloud sind laut dem CEO wichtige Bestandteile der digitalen Welt, in der sich verändert, wie wir uns verbinden und interagieren. Für das laufende Fiskaljahr 2023 wurde die Gewinnprognose von 15,15 bis 15,45 USD auf 15,30 bis 15,60 USD je Aktie angehoben. Der Analystenkonsens rechnet bis 2026 mit einer Steigerung auf 21,74 USD. Damit würde das KGV von derzeit 22,5 bis zum Jahr 2026 auf 16 abnehmen.
Drei Geschäftsbereiche mit prozentual zweistelligen Wachstumsraten
In der Creative Cloud geht es primär um die Erstellung verschiedener kreativer Inhalte. Das Segment ist im 1. Quartal im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 13% auf 2,76 Mrd. USD gewachsen und wird von Bild- und Videobearbeitungsprodukten getragen. Verstärkt hat sich Adobe für den Videoschnitt zusätzlich zu Premier Pro und After Effects mit der Übernahme von Frame.io. Über zwei Drittel der Sundance- und Oscar-Preisträger wurden mit Adobe-Produkten bearbeitet. Mit Substance 3D werden auch 3D-Effekte für Filme und Augmented Reality ermöglicht, wodurch bekannte Filme wie Spider-Man, Star Wars und Blade Runner 2049 überhaupt erst ermöglicht werden.
Gut läuft es mit einem Wachstum von 16% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf 634 Mio. USD auch in der Document Cloud, wo nicht nur die weit verbreiteten PDF-Dateien, sondern auch elektronische Unterschriften über Adobe Sign unterstützt werden. Hier profitiert das Unternehmen weiterhin davon, dass immer wieder Zusatzfunktionen für das Bearbeiten, Teilen, Genehmigen oder Unterzeichnen die Upselling-Möglichkeiten verbessern. So geben auch Bestandskunden mehr Geld aus. Rückenwind für den Acrobat Reader liefern nun Chrome-Erweiterungen sowie die neue Integration on Microsoft Edge, wo Acrobat zum Standard-PDF-Viewer wird. Die breite Akzeptanz und Verankerung der PDF-Dateien sind ein gutes Beispiel für den Burggraben. Adobe scheint hier weiterhin gut positioniert, um die Produktivität mit digitalen Dokumenten sowohl zu Hause als auch am Arbeitsplatz zu beschleunigen, egal ob ein Steuerformular ausgefüllt, ein Kaufvertrag einreicht, Feedback zu einer Marketingkampagne eingeholt oder eine Online-Banktransaktion getätigt werden muss.
Neben der Erstellung kreativer Inhalte und der Dokumentenbearbeitung widmet sich die Experience Cloud als drittes Standbein der Aufgabe, Erwartungen der Kunden zu antizipieren und zu erfüllen. Hier gab es im 1. Quartal im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Wachstum von 14% auf 1,18 Mrd. USD, überwiegend über Abonnementgebühren. Angeboten wird ein umfassendes Produktportfolio, um von der Planung der Werbekampagne, der Automatisierung von Workflows und wichtigen Dateneinblicken alles abzudecken. Die Experience Cloud kann verschiedene Systeme eines Unternehmens konsolidieren, um mehrere Online- und Offline-Berührungspunkte der Verbraucher zu erfassen und umfassende Kundenprofile zu erstellen. Zielgerichtete und personalisierte Kundenerlebnisse können den Umsatz durch angekurbelte Verkäufe steigern.
Figma-Übernahme soll noch 2023 abgeschlossen werden
Zusätzlich war die angekündigte Übernahme von Figma für 20 Mrd. USD ein Schock für die Investoren, der mittlerweile aber verdaut sein dürfte. Adobe sah seinen Burggraben durch den schnell wachsenden Konkurrenten in Gefahr, da die webbasierten Designlösungen auch bei wichtigen Großkunden wie Microsoft gut ankommen und in direktem Wettbewerb mit Adobe XD stehen. Figma dürfte seine Erlöse in diesem Jahr von 200 Mio. auf 400 Mio. USD verdoppeln. Zwar gilt es mit der laufenden kartellrechtlichen Prüfung noch eine Hürde aus dem Weg zu räumen, jedoch betont der CEO, dass die wichtige zweite Phase beendet sei und weiterhin mit einem erfolgreichen Abschluss bis zum Jahresende gerechnet wird. Damit soll der adressierbare Markt erweitert und neben einem verbesserten Produktdesign auch die kollaborative Kreativität im Web beschleunigt werden.
Generative KI-Funktionen - Adobe sieht Wettbewerbsvorteile
Das Thema generative Künstliche Intelligenz (KI) sorgte bei Adobe bisher für gemischte Gefühle. Zwar werden bereits damit erstellte Bilder in der Adobe-Bibliothek akzeptiert, allerdings müssen hierfür strenge Richtlinien, wie das Einreichen als Illustration, die Kennzeichnung "Generative AI" und nur Bilder ohne Inhalte von Dritten, erfüllt sein. Adobe änderte seine Richtlinien Anfang Dezember, um den vertrauenswürdigen Umgang besser aufzuzeigen. Die Urheberechte bei der kommerziellen Wiederverwendung der Inhalte wird wohl noch zu einem großen Thema, wobei sich Adobe hier als "einziges Unternehmen" im Vorteil sieht, das einen vollen End-to-End-Workflow von der Bilderstellung bis zur Bearbeitung und Veröffentlichung unterstützt. Firmen wollen daher immer mehr mit Adobe zusammenarbeiten.
Für Aufsehen sorgte auch eine spezielle Passage, in der Adobe angab, dass Inhalte mithilfe von Techniken wie Maschinellem Lernen (z.B. zur Mustererkennung) analysiert werden können, um die Produkte und Dienstleistungen weiterzuentwickeln und zu verbessern. Kunden befürchteten, dass unwissend und ohne Genehmigung eigene Bilder zum Trainieren der generativen KI eingesetzt werden, was der CEO aber dementierte und darauf verwies, dass niemals Inhalte für generative KI oder die Imagegenerierung, sondern nur zur Verbesserung der eigenen Produkte verwendet wurden. Dies sollte nun wieder für mehr Transparenz und Vertrauen sorgen. Immer wieder wird hervorgehoben, dass die generative KI die kreativen Prozesse auch unterstützen und nicht ersetzen soll. Neue und aufregende Ankündigungen rund um generative KI sollten in diesem Zusammenhang auf dem Adobe Summit vom 21. März bis 23. März gemacht werden. Künstliche Intelligenz ist schon seit längerer Zeit ein wichtiger Bestandteil, wie etwa mit Adobe Sensei. Diese KI kann in Software wie Photoshop, Lightroom und Premiere Pro integriert werden, um alltägliche oder sich wiederholende Aufgaben zu automatisieren. In Bildern und Videos können Objekte und Gesichter erkannt werden, um diese automatisch herauszufiltern. Vorschläge für Tags und verbesserte Suchfunktionen beschleunigen die Produktionsprozesse zusätzlich. Mit dem neuen Adobe Podcast werden nun KI-basierte Audioaufnahmen und Bearbeitungsfunktionen angeboten, wodurch ein seit der Pandemie schnell wachsender Markt adressiert werden kann. Das Tool sorgt dafür, dass sich auch in lauten Umgebungen über das Smartphone aufgenommene Inhalte in Studioqualität präsentieren.
Trading-Idee: Endlos-Turbo Long-Optionsschein auf Adobe Inc.
Anleger, die von einer positiven Geschäftsentwicklung des Unternehmens Adobe Inc. ausgehen, könnten als Alternative zu einem Direktinvestment mit einem Endlos-Turbo Long-Optionsschein der DZ BANK bezogen auf die Adobe Inc.-Aktie (Basiswert) auf ein solches Szenario setzen (z.B. ISIN DE000DW5RXB1/ WKN DW5RXB). Dieses Produkt ist nicht währungsgesichert. Die Entwicklung des EUR / USD-Wechselkurses hat damit Auswirkungen auf die Höhe des in EUR zahlbaren Rückzahlungsbetrags. Mit Endlos-Turbo Long-Optionsschein können Anleger überproportional an allen Kursentwicklungen des zugrunde liegenden Basiswerts partizipieren. Aufgrund der Hebelwirkung reagiert ein Endlos-Turbo Long-Optionsschein auf kleinste Kursbewegungen des zugrunde liegenden Basiswerts. Da die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts im Laufe der Zeit schwanken oder sich nicht entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln kann, besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht in voller Höhe zurückgezahlt wird. Sollte der Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts an mindestens einem Zeitpunkt während der Laufzeit eines Endlos-Turbo Long-Optionsscheins auf oder unter der sog. Knock-Out-Barriere notieren (Knock-out-Ereignis), verfällt der Endlos-Turbo Long-Optionsschein wertlos. Die Knock-Out-Barriere wird täglich angepasst. Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Basiswert (z.B. Dividenden, Stimmrechte) stehen dem Anleger nicht zu. Ein Endlos-Turbo Long-Optionsschein hat keine feste Laufzeit. Er kann insgesamt zu festgelegten Terminen (ordentliche Kündigungstermine) durch die DZ BANK gekündigt werden. Ein Anleger kann einen Endlos-Turbo Long-Optionsschein an festgelegten Terminen (Einlösungstermine) einlösen.
Einen gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals erleidet der Anleger bei einem Endlos-Turbo Long-Optionsschein mit Basiswert Adobe Inc.-Aktie, wenn der Kurs der Aktie des Unternehmens Adobe Inc. zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Haltedauer auf oder unter der Knock-Out-Barriere notiert. (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK ihren Verpflichtungen aus dem Produkt aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann.
Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar.
Stand: 24.03.2023, DZ BANK AG / Online-Redaktion
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