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Analysen - Ausland
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21.03.2024
Investmentidee: Apple - Mit Blick in die Zukunft - Optionsscheineanalyse
Bank Vontobel Europe AG
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www.optionsscheinecheck.de
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München (www.optionsscheinecheck.de) - Für Vontobel ist die Aktie von Apple (ISIN US0378331005/ WKN 865985) eine Investmentidee und die Bank Vontobel Europe AG liefert Vorschläge, wie Anleger mit Optionsscheinen von dieser Einschätzung profitieren können.
Der Digital Markets Act zwinge Apple, unter anderem auch Apps auf dem iPhone aus dem Web zuzulassen. Doch was bedeute das für Apple und welche News gebe es sonst aus dem Silicon Valley vom Unternehmen mit dem angebissenen Apfel?
DMA sei ein Akronym für den Digital Markets Act. Das Gesetz für digitale Märkte wolle faire Wettbewerbsbedingung auf digitalen Marktplattformen gewährleisten. Hierbei gehe es vor allem um die sogenannten "Gatekeeper". Für die Einstufung eines Unternehmens als Gatekepper gebe es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssten. So müsse beispielsweise eine starke wirtschaftliche Position mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt oder eine starke Vermittlungsposition vorliegen.
So dürften unter anderem Produkte oder Dienstleistungen von dem Gatekeeper in der Reihenfolge nicht bevorzugt werden. Bei Apple wäre dies beispielsweise im App Store der Fall. Daher dürften Apps von Apple nicht ganz oben angezeigt werden, nur weil sie aus dem eigenen Haus seien. Allerdings sei nicht nur Apple vom DMA betroffen, sondern unter anderem auch Alphabet, Microsoft oder Bytedance. Dennoch sei es besonders relevant für Apple, da das Ökosystem so gut zusammenarbeite, dass ein Wechsel sich für viele Nutzer als schwierig gestalte. So werde Apples Ökosystem auch als goldener Käfig bezeichnet.
Bei Zuwiderhandlung könne die Strafe bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes betragen und bei Wiederholung könne es bis auf 20 Prozent erhöht werden.
Der DMA solle das iPhone als Plattform offener gestalten. So habe Apple auch Sideloading eingeführt. Hierbei hätten Nutzer die Möglichkeit, auch Apps ohne Apples App Store herunterzuladen. Apple gebe jedoch zu bedenken, dass hierbei die Nutzer vor Viren nicht so geschützt werden könnten. Wie stark es dann von Nutzerinnen und Nutzern verwendet werde, bleibe abzuwarten.
Bei jedem Kauf im App Store oder sogar in einer App verdiene Apple mit. So müssten Unternehmen, wenn ein Kunde eine App kaufe oder in der App ein Abo abschließe, 30 Prozent als Provision an Apple zahlen. Apple und Spotify lägen seit Jahren wegen den Gebühren im Klinsch und Epic Games sei mit Fortnite sogar aus dem App Store verbannt worden, weil sie die Apples Gebühren hätten umgehen wollen.
Apple habe im vergangenen Geschäftsjahr rund 24 Prozent seiner Umsätze in Europa erzielt. Der amerikanische Kontinent mache zwar immer noch den Großteil des Umsatzes aus und der Digital Markets Act beziehe sich nur auf die EU, dennoch bestehe die Gefahr, dass andere Regierungen sich ein Beispiel nehmen und ähnliche Vorgaben für die eigenen digitalen Märkte umsetzen würden.
Apple habe eine Ära beendet - über zehn Jahre lang habe Samsung die meisten Smartphones ausgeliefert. 2023 habe Apple den südkoreanischen Konzern vom Thron gestoßen, damit sei Apple erstmals im Smartphone Markt Weltmarktführer. Der Konzern habe im Jahr 2023 20,1 Prozent der weltweiten Smartphones ausgeliefert, in absoluten Zahlen seien das 234,6 Millionen iPhones. Im ersten Quartal 2024 hätten iPhones rund 58 Prozent des Gesamtumsatzes von Apple ausgemacht.
Mit der Vision Pro habe Apple vor einigen Monaten eine vollkommen neue Produktlinie in ihren Reihen hervorgebracht. Das Preisschild in Höhe von 3.499 US-Dollar für die Basisversion der Apple Vision Pro lasse aber wohl vielen Kunden die Kinnlade runterklappen. Ob wir hier vor einigen Monaten den iPhone-Moment erlebt haben und wir in einigen Jahren unser Smartphone für eine AR bzw. VR-Brille eintauschen, bleibt noch abzuwarten, so die Bank Vontobel Europe AG. Die Produktionskapazität sei aber bisher noch so gering, dass sie lediglich in begrenzter Stückzahl in Nordamerika verkauft werde. Eins zeige die Vision Pro, aber auf alle Fälle: Apple wolle sich nicht auf seinem Erfolg ausruhen.
So würden auch mehrere Quellen berichten, dass Apple im Bereich KI mit Google KI Plattform Gemini zusammenarbeiten wolle, das wäre wohl vor allem in Verbindung mit dem Sprachassistenten Siri ein interessanter Verwendungsfall, da Siri bis heute weit hinter Alexa und Co. hinterher hänge.
Zu Beginn des Jahres sei allerdings auch Apple vom Thron gestoßen worden und so sei Apple nun hinter Microsoft nur noch auf Platz zwei der wertvollsten Unternehmen.
Es bleibe spannend, welche Folgen der Digital Markets Act für Apple haben werde und ob weitere Staaten dem Bespiel der EU folgen würden.
Apple habe mit der Vision Pro gezeigt, dass es neben seinem Kerngeschäft auch mit neuen Innovationen aufwarte und ob der Bereich AR/VR die Zukunft sei, müsse sich noch zeigen.
Eine Investmentidee sei zum Beispiel ein Open End Turbo Put-Optionsschein (ISIN DE000VM61HF2/ WKN VM61HF) auf die Aktie von Apple. Der Optionsschein sei mit einem aktuellen Basispreis und einer aktuellen Barriere in Höhe von USD 234,66 emittiert worden. Der Kaufpreis liege bei EUR 5,16. Der anfängliche Referenzpreis betrage USD 198,58.
Interessant sei zudem ein Open End Turbo Put-Optionsschein (ISIN DE000VU4RYR8/ WKN VU4RYR) auf die Aktie von Apple. Der Optionsschein sei mit einem aktuellen Basispreis und einer aktuellen Barriere in Höhe von USD 210,98 emittiert worden. Der Kaufpreis liege bei EUR 2,99. Der anfängliche Referenzpreis betrage USD 150,83.
Eine Investmentidee könnte auch ein Open End Turbo Call-Optionsschein (ISIN DE000VP6P2Y1/ WKN VP6P2Y) auf die Aktie von Apple sein. Der Optionsschein sei mit einem aktuellen Basispreis und einer aktuellen Barriere in Höhe von USD 117,70 emittiert worden. Der Kaufpreis liege bei EUR 22,43. Der anfängliche Referenzpreis betrage USD 102,22.
Die Entwicklung der Aktienkurse der jeweiligen Unternehmen sei von vielen unternehmerischen, konjunkturellen und ökonomischen Einflussfaktoren abhängig, die der Anleger bei der Bildung seiner Marktmeinung zu berücksichtigen habe. Der Aktienkurs könne sich auch anders entwickeln als erwartet, wodurch Verluste entstehen könnten.
Der Wert des Zertifikats könne während der Laufzeit durch die marktpreisbestimmenden Faktoren auch deutlich unter den Erwerbspreis fallen, wenn der Wert des Basiswerts falle.
Anleger seien dem Risiko ausgesetzt, dass Emittent und Garant ihre Verpflichtungen aus dem Produkt und der Garantie - beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen - nicht erfüllen könnten. Eine solche Anordnung durch eine Abwicklungsbehörde könne im Falle einer Krise des Garanten auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens ergehen. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals sei möglich. Das Produkt unterliege als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung.
Da die Währung des als Basiswert zugrundeliegenden Index nicht Euro sei und der Index Aktien und Wertpapiere enthalte, die in anderen Währungen notieren würden (z.B. US-Dollar), hänge der Wert des Zertifikats auch vom Umrechnungskurs zwischen der jeweiligen Fremdwährung (z.B. US-Dollar) und Euro (Währung des Zertifikats) ab. Dadurch könne der Wert des Zertifikats (in Euro) über die Laufzeit erheblich schwanken. (21.03.2024/oc/a/a) Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Der Vorstand und/oder Mitarbeiter der aktiencheck.de AG halten eine Netto-Longposition in den Aktien des analysierten Unternehmens. Es besteht also ein Interessenkonflikt auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen wollen.
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